Aufregung

Neue ORF-Gebühr: Jetzt werden auch Tote zur Kasse gebeten

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ORF-Zentrum am Küniglberg in Wien © ORF

Seit diesem Jahr müssen alle Österreicherinnen und Österreicher die neue ORF-Gebühr bezahlen - egal ob sie einen Fernseher haben oder nicht. Und selbst das Ableben schützt nicht vor den Eintreibern...

Aufregung um die neue ORF-Gebühr, die seit diesem Jahr alle Österreicherinnen und Österreicher betrifft - offenbar selbst dann, wenn sie gar nicht mehr unter den Lebenden weilen. Das jedenfalls enthüllt jetzt oe24, wonach auch mehrere Tote einen Brief zur Gebühren-Eintreibung von der ORF-Tochter OBS erhalten haben.

Immer mehr Angehörige von Betroffenen melden sich zu Wort: "Unsere Oma V. H. (Anm.: verstorben vor zwei Jahren) hat auch eine solche Aufforderung erhalten", berichtet etwa Walter Rinner, Rechtsanwalt aus dem Salzkammergut.

Eine ältere Dame bekam demnach ein Aufforderungsschreiben des OBS, das an ihren bereits vor 20 Jahren verstorbenen Mann adressiert war. Die Frau ärgert sich deswegen, weil auf diese Weise bei den Hinterbliebenen alte Wunden wieder aufgerissen werden. "Wie empathielos muss man sein, dass man in den tiefsten Archiven nach vermeintlichen ORF Beitragspflichtigen sucht", schreibt sie in einem Beitrag in sozialen Medien empört. 

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Neuer ORF-Beitrag ab 2024

Am 1. Jänner 2024 trat das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) in Kraft. Die GIS-Gebühr wird damit zum ORF-Beitrag (15,30 Euro monatlich). Dazu kommen noch (wie bisher auch) je nach Bundesland Länderabgaben in unterschiedlicher Höhe. Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg heben keine derartige Landesabgabe ein. Ab sofort sind Hauptwohnsitz-Adressen zahlungspflichtig, Nebenwohnsitze sind ausgenommen.
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