Star-Koch

Alfons Schuhbeck könnte trotz Urteil frei bleiben

Alfons schuhbeck
Starkoch Alfons Schuhbeck ist an Krebs erkrankt © Gettyimages.com

Alfons Schuhbeck ist erneut verurteilt worden. Doch ob der 76-jährige Starkoch tatsächlich hinter Gitter muss, ist fraglich.

Starkoch Alfons Schuhbeck ist jetzt offiziell ein mehrfach verurteilter Straftäter. Nachdem der prominente Münchner bereits wegen Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung verurteilt wurde, folgte nun das nächste Urteil mit Konsequenzen: Vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe, so lautete das abschließende Urteil des Gerichts in München.

Die Strafe umfasst auch die bereits im Jahr 2022 verhängte Haft von drei Jahren und zwei Monaten, die wegen Steuerdelikten ausgesprochen worden war. Schuhbeck, der als einstiger König der Münchner Spitzengastronomie galt, stürzt damit weiter ab.

Positiv wirkte sich allerdings aus, dass der 76-Jährige im Prozess Geständnisse ablegte und sich einsichtig sowie verantwortungsbereit zeigte. Auch seine Bereitschaft zur Wiedergutmachung wurde berücksichtigt.

Trotz des klaren Urteils bleibt Schuhbeck vorerst auf freiem Fuß. Grund dafür ist sein Gesundheitszustand. Laut Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, sei die Unterbringung im Gefängnis bis zum 15. September ausgesetzt und zwar aus medizinischen Gründen. Der Starkoch leidet an einer schweren Krebserkrankung.

Es kommt natürlich sehr auf den Gesundheitszustand des Verurteilten an. Da kann ich noch keine Prognose abgeben. Wir werden das überprüfen. Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I

Ob er tatsächlich im Herbst die Haft antreten muss, ist derzeit offen. "Es kommt natürlich sehr auf den Gesundheitszustand des Verurteilten an. Da kann ich noch keine Prognose abgeben. Wir werden das überprüfen", wird Leiding in der "Abendzeitung" zitiert. 

Bereits während der Urteilsverkündung ließ der Richter durchblicken, dass Schuhbeck "haftempfindlich" sei aufgrund seines Alters und der Erkrankung. Eine dauerhafte Verschonung von der Haft ist somit nicht ausgeschlossen.

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