Prozess gegen P. Diddy: Schuldspruch in zwei Punkten
Im Verfahren gegen US-Musikmogul Sean "P. Diddy" Combs ist am Mittwoch ein Urteil gefallen. Alle Infos hier.
Im Verfahren gegen US-Musikmogul Sean "P. Diddy" Combs ist am Mittwoch ein Urteil gefallen. Die Geschworenen kamen in allen Anklagepunkten zu einer Entscheidung, wie Richter Arun Subramanian vor dem Bundesgericht verkündete: "Wir haben ein Urteil in allen Anklagepunkten erreicht."
Ein Sprecher des Geschworenengremiums verlas anschließend das Urteil: In drei Punkten wurde Combs freigesprochen, darunter auch im schwersten Anklagepunkt. Dieser hatte den Vorwurf einer kriminellen Vereinigung umfasst. Ein Schuldspruch hätte für Combs eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeuten können.
In zwei Anklagepunkten jedoch wurde der 54-Jährige schuldig gesprochen, konkret in den Punkten 3 und 5. Beide betreffen den Vorwurf, Personen für "unmoralische Zwecke", etwa Prostitution, in einen anderen US-Bundesstaat gebracht zu haben. Punkt 3 bezieht sich auf Combs’ Ex-Partnerin Casandra Ventura, Punkt 5 auf eine weitere Ex-Freundin mit dem Decknamen "Jane".