Verfassungsgerichtshof spricht Klartext zum ORF-Beitrag
Die Entscheidung ist gefallen und sie betrifft ausnahmslos alle Haushalte in Österreich. So geht es jetzt weiter mit dem ORF-Beitrag.
Der ORF-Beitrag bleibt! Das hat nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. Die seit 2024 verpflichtende Haushaltsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist umstritten und sorgte für Tausende Beschwerden. Nun gibt es Klarheit: Der Beitrag ist verfassungskonform und muss von allen Haushalten bezahlt werden - unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Das Höchstgericht argumentiert, dass die "Möglichkeit, das ORF-Angebot zu nutzen" ausreiche, um den Beitrag rechtlich zu rechtfertigen.
Zur Begründung verweist der VfGH auf die besondere Rolle des ORF: Dieser erfülle eine "besondere demokratische und kulturelle Aufgabe" und sei daher von allgemeinem Interesse. Eine Finanzierung über alle Haushalte hinweg sei zulässig, um diesen öffentlich-rechtlichen Auftrag zu sichern.
Was bedeutet das für alle Haushalte in Österreich? Klar ist: Der ORF-Beitrag bleibt - und damit auch die Pflicht, ihn zu zahlen.