Freie Meinungsäußerung

Richter entscheidet: Stinkefinger zeigen ist ein 'Gott gegebenes Recht'

Mittelfinger zeigen
Manchmal sagt ein Finger mehr als 1000 Worte ... © Pexels

Diese Entscheidung sorgt für Schmunzeln: Ein Richter hat jetzt klar gestellt, dass das Zeigen des Mittelfingers als Teil des Rechts auf freie Meinungsäußerung geschützt ist.

Obwohl es alles andere als höflich ist, hat jetzt ein Richter in einer 26-seitigen Entscheidung eine Klage gegen einen Mann abgewiesen, der beschuldigt wurde, seinen Nachbarn in einem Vorort von Montreal (Kanada) belästigt zu haben. Mehr Informationen dazu, wenn du jetzt auf "Weiterlesen" klickst.

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